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august friedrich gfra rer
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Cilt sonuçları
Friedrich August, Prinz von Schleswig-Holstein-Augustenburg, Graf von Noer
Friedrich August Noer ((Prinz von Schleswig-Holstein-Augustenburg, Graf von).) · Yayınevi bilinmiyor
252 sayfa · 1886
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Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau etc. etc. und Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souveräner Fürst zu Nassau etc. etc. fügen hiermit zu wissen: Durch die in der neuesten Zeit eingetrettene veränderte Verhältnisse derjenigen benachbarten Staaten, aus denen Unsere getreue Unterthanen des gesammten Herzogthums Nassau bisher den Salzbedarf erhalten, entstand die gegründete Besorgniß, daß der größte Theil Unsers Herzogthums, wo nicht gar gänzlich Mangel an diesem nothwenigsten Lebensbedürnis erleiden, wenigstens doch dem Wucher und der Verfälschung einzelner Speculanten preiß gegeben, und solchergestalt die Salzpreise, ... über die Gebühr gesteigert werden würden ...
Friedrich August von Nassau-Usingen, · Yayınevi bilinmiyor
Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König in Pohlen ... Liebe Getreue, Ob schon wohl in der Landes-Ordnung ... als auch ... in verschiedenen ... ergangenen Generalien, insonderheit aber in dem Mandat vom 16. Junii 1696 wider den Auffkauff derer ... Garne und deren Ausführung ausserhalb Landes die nachdrücklichste Versehung geschehen ...
August (Polska, Król, III.), Hieronymus Friedrich von Stammer · Yayınevi bilinmiyor
4 sayfa · 1763
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Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König in Pohlen ... Liebe getreue, Nachdem sowohl aus denen benachbarten als andern Landen die Nachricht eingelanget, wie ... die allgemeine Sicherheit durch ... verübte Gewaltthätigkeiten ... wiederum gestöret zu werden beginne
August (Polska, Król, III.), Hieronymus Friedrich von Stammer · Yayınevi bilinmiyor
4 sayfa · 1763
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Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau etc. und Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souveräner Fürst zu Nassau etc. etc. Da Wir nöthig finden, die bereits in einem Theil Unserer Herzoglichen Lande bestehende Einrichtung einer Generaldepositencasse auf Unser gesamtes Herzogthum auszudehnen; so verordnen wir hiermit: daß alle, bei den Gerichtsstellen befindliche baare Deposita, welche auf länger, als ein Jahr oder auf unbestimmte Zeit hinterlegt werden, in die Receptur Unserer Generalsteuercasse zu Wiesbaden gegen Generalsteuercasse-Scheine zu drei Procent jährlicher Zinsen, eingeliefert, und bis zur Rückzahlung der Capitalsumme verzinßt werden sollen. ...
Friedrich August von Nassau-Usingen, · Yayınevi bilinmiyor
